Bezugnehmende auf Art. 1, Absatz 125-129 des Gesetzes 124/2017 hinsichtlich der Veröffentlichungspflichten betreffend den Erhalt von „Subventionen, Unterstützungen, wirtschaftlichen Vergünstigungen, Beiträgen oder Beihilfen, in Form von Geldmitteln oder Sachleistungen“ (in der Folge „Beiträge“ genannt) vonseiten der öffentlichen Hand oder dieser gleichstellten Körperschaften hat das Netzwerk InnoValley Eisacktal im vergangenen Geschäftsjahr nachfolgende Beiträge erhalten: siehe Anlage (hier)